Bitte beachten Sie, dass diese Gesetze unangekündigt überarbeitet werden können. Der Strafkatalog ist derzeit in Erprobung und durch LSPD festgelegt.
Diese Verordnung regelt den Erwerb, Besitz, Entzug und die Anerkennung von Führerscheinen für Fahrzeuge und Luftfahrzeuge im San Andreas County.
(1) Klasse B (Car):
Berechtigt zum Führen von PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t.
(2) Klasse A (Bike):
Berechtigt zum Führen von Motorrädern, Quads und Mopeds jeder Leistungsklasse.
(3) Klasse C (Truck):
Berechtigt zum Führen von Lastkraftwagen, Transportern über 3,5 t sowie gewerblichen Lieferfahrzeugen.
(4) Klasse S (Boot):
Berechtigt zum Führen von Motorbooten, Yachten und sonstigen motorisierten Wasserfahrzeugen.
(5) Klasse P (Pilot):
Berechtigt zum Führen von Helikoptern und Flugzeugen innerhalb des Staatsgebietes.
Der Erwerb setzt besondere Sicherheits- und Praxisnachweise voraus.
(1) Mindestalter:
Klasse B & A: 18 Jahre
Klasse C & S: 20 Jahre
Klasse P: 21 Jahre
(2) Der Erwerb setzt eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Prüfung voraus, durchgeführt oder anerkannt durch eine lizenzierte Fahrschule.
(3) Die Prüfungen dürfen nur durch zertifizierte Prüfer abgenommen werden, die vom Department of Motor Vehicles (DMV) oder einer entsprechenden Behörde zugelassen sind.
(1) Der Führerschein ist beim Führen eines Fahrzeugs mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
(2) Digitale Führerscheinregister im DMV gelten als offizieller Nachweis.
(1) Führerscheine sind dauerhaft gültig, sofern sie nicht durch Behörden entzogen oder gesperrt werden.
(2) Für Klasse P (Pilot) ist alle 12 Monate eine Eignungsbestätigung erforderlich.
(1) Der Führerschein ist persönlich und nicht übertragbar.
(2) Keine Führerscheininhaber dürfen fahren unter:
Alkohol- oder Drogeneinfluss,
schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkung ohne Meldung an die Behörde.
(1) Die Polizei kann den Führerschein vorläufig entziehen, wenn:
die Verkehrssicherheit gefährdet wurde,
schwere Verstöße gegen die StVO begangen wurden,
Fahrer unter Einfluss festgestellt wurde.
(2) Über den endgültigen Entzug entscheidet das Department of Justice.
(3) Nach Entzug kann ein Aufbau- oder Nachschulungskurs erforderlich werden.
(1) Zu schwerwiegenden Verstößen zählen insbesondere:
Fahren ohne gültigen Führerschein,
Alkohol- oder Drogenfahrt,
Fahrerflucht,
bewusstes Rasen oder Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer.
(2) Diese können zu:
temporärem Fahrverbot,
komplettem Führerscheinentzug,
Strafverfahren führen.
(1) Eine Wiedererteilung kann frühestens nach Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
(2) Es kann eine erneute Prüfung oder psychologische Eignung notwendig sein.
(1) Zuständig für Ausstellung, Verlängerung und Verwaltung ist das Department of Motor Vehicles (DMV).
(2) Zuständig für rechtliche Entscheidungen zu Entzug und Sperre ist das Department of Justice (DoJ).