Bitte beachten Sie, dass diese Gesetze unangekündigt überarbeitet werden können. Der Strafkatalog ist derzeit in Erprobung und durch LSPD festgelegt.
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder behindert wird.
(2) Verkehrssicherheit hat Vorrang vor persönlicher Eile.
(1) Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen:
Residenzgebiete / Wohnbereiche: 50 km/h
Außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
Freeway / Schnellstraßen: 120 km/h
(2) Bei schlechten Wetterbedingungen, Unfallgefahr oder dichtem Verkehr ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren.
(1) Grundsatz: Der Verkehr auf höher klassifizierten Straßen (z. B. Hauptstraßen, Freeways) hat Vorrang vor Nebenstraßen.
(2) Rechts vor Links gilt, wenn keine Beschilderung vorhanden ist.
(3) Abbiegen hat mit frühzeitigem und eindeutigem Fahrverhalten zu erfolgen.
(1) Das Überfahren einer roten Ampel ist grundsätzlich verboten.
(2) Ausnahme: Rechtsabbiegen bei Rot ist gestattet, wenn:
der Verkehr nicht gefährdet wird,
Fußgänger Vorrang haben,
vorher vollständig angehalten wurde.
(1) Jeder Fahrer hat ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.
(2) Überholen ist nur zulässig, wenn:
ausreichende Sicht besteht,
niemand gefährdet wird,
Geschwindigkeitsvorschriften eingehalten werden.
(1) Parken ist nur auf gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.
(2) Fahrzeuge dürfen nicht den Geh- oder Straßenverkehr behindern.
(3) Halten in zweiter Reihe, vor Einfahrten, auf Gehwegen oder Bushaltestellen ist verboten.
(4) Bei Nichtbeachtung kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.
(1) Sonderrechte gelten ausschließlich für:
Polizei,
Feuerwehr,
Medical Services.
(2) Blaulicht und Sirene dürfen nur zur Gefahrenabwehr oder während Einsätzen geführt werden.
(1) Gelbes Blinklicht darf ausschließlich verwendet werden:
zur Absicherung von Unfall- und Einsatzstellen,
durch Abschleppfahrzeuge während Bergungs- oder Transportarbeiten,
durch Service- und Wartungsfahrzeuge während sicherheitsrelevanter Tätigkeiten im Straßenraum.
(2) Das gelbe Blinklicht dient zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer.
(3) Das gelbe Blinklicht verleiht keine Sonder- oder Wegerechte.
Der Fahrzeugführer hat sich weiterhin vollständig an alle Verkehrsregeln zu halten.
(4) Fahrzeuge mit gelbem Blinklicht dürfen nicht schneller oder rücksichtsloser fahren als der restliche Verkehr.
(1) Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, Drogen oder vergleichbaren Substanzen ist verboten.
(2) Bei Verdacht darf die Polizei Alkohol- oder Drogentests anordnen.
(1) Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein.
(2) Fahren mit erheblichen Schäden ist untersagt, sofern dadurch eine Gefahr entsteht.
(1) Verstöße gegen die StVO werden mit Geldstrafen, Verwarnung oder Fahrzeugabschleppung geahndet.
(2) Schwerwiegende Verstöße (z. B. Gefährdung, Fahrerflucht, wiederholte Rotlichtverstöße) können zu:
Führerscheinentzug,
Fahrverbot,
gerichtlichen Maßnahmen führen.
(3) Der Führerschein kann durch Polizei vorläufig entzogen werden. Die endgültige Entscheidung trifft das Department of Justice.
Diese StVO tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt im gesamten Gebiet des San Andreas County.